Schrauben statt Netze?
Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat mit Urteil vom 12. März 2025 (VG 13 K 340/23) entschieden, dass die großflächig herabfallenden Keramikfliesen am Strausberger Platz in Rücksicht auf den Denkmalschutz nicht einfach festgeschraubt werden dürfen.

B-Nord am Strausberger Platz: Fliesen fallen ab, Netze fangen sie auf; Foto: © 2025 Achim Bahr.
Obwohl die ursprünglichen Keramikfliesen bei der Rekonstruktion um die Jahrtausendwende bis auf wenige Teilbereiche vollständig entfernt und durch eine nachgebildete Vorhangfassade aus Trägerplatten mit neuen Fliesen ersetzt worden ist, die nun herabfallen, greift der Denkmalschutz laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 31. März 2025 auch hier – denn:
Das Erscheinungsbild der Fassade würde durch eine Verschraubung der Fliesen wesentlich beeinträchtigt. Die Schrauben seien auch aus einer Entfernung von mehreren Metern deutlich erkennbar. Sie wirkten als nicht bauzeitliche Fremdkörper und verfälschten den Eindruck der architektonisch-städtebaulichen Gestaltungskonzepte aus den 1950er Jahren, welche hier durch Arkaden im Erdgeschoss, Bauschmuck und aufwendige Materialien in hohem Maße repräsentativ gestaltet seien und auf eine »realistische deutsche Architektur« zielten. Eine farbliche Anpassung der Schrauben könne diesem Eindruck nicht hinreichend vorbeugen.
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden: Hoffen wir das Beste – für unser Denkmal!